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Sanierung

Neue Chancen für nachhaltige Sanierungen

Wir haben für die aktuelle Ausgabe unseres Magazins MORGEN mit Nicole Büchl, Leiterin des Bereiches Sanierung beim Wohnfonds Wien, über die jüngsten Änderungen und Verbesserungen im Bereich der Immobilienförderungen gesprochen.
Lesedauer: 3 Minuten
Veröffentlicht: 04.12.2024
Dipl.-Ing. Nicole Büchl studierte Architektur an der TU Wien. Während und nach dem Studium arbeitete sie für mehrere Architektur- und Planungsbüros. 2004 wechselte sie zum wohnfonds_wien, wo sie zunächst für die geförderten Wohnhaussanierung und Unternehmenskommunikation zuständig war und mittlerweile Leiterin für den Bereich Sanierung ist.
Mitarbeiterin von wohninvest
Mag. Cathrin Hütter
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Seit dem 1. März 2024 gilt in Wien die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung, die den Ausstieg aus fossilen Energieträgern und die Förderung der Kreislaufwirtschaft bei der Sanierung von Wohngebäuden in den Fokus rückt. Was sind die wichtigsten Änderungen, die damit eingeführt wurden?
Es hat sich einiges geändert. Die Sanierungsverordnung wurde ja vollständig überarbeitet und in eine Neufassung umgewandelt. Damit ist sie nicht wie bisher ein Stückwerk, sondern ein komplett neues Regelwerk. Parallel dazu gab es eine Novelle des WWFSG, des Wiener Wohnbauf.rderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes, welches die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung festlegt, wie z.B. wer anspruchsberechtigt ist und welche Gebäude förderfähig sind. Die Verordnung selbst gibt dann genau vor, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch die Förderungen sind und welche spezifischen Förderprogramme zur Verfügung stehen. Die neuen Regelungen beinhalten viele Klarstellungen und sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Transformation unseres Gebäudebestands mit dem Fokus Klimaschutz und Dekarbonisierung. Der gezielte Einsatz der Fördermittel bietet eine große Chance für Eigentümer:innen sich für thermische und energetische Maßnahmen Unterstützung abzuholen.

Welche wesentlichen Erleichterungen bringt die neue Verordnung für geförderte Sanierungsmaßnahmen mit sich?
Die neue Verordnung hat mehrere bürokratische Hürden abgebaut und die Förderbedingungen deutlich vereinfacht. Ein zentrales Beispiel ist die Aufhebung des Fernwärmevorrangs, der bisher oft als Restriktion gesehen wurde. Zudem gibt es keine Einnahmenkontrolle mehr bei Heizungsumstellungen, um CO2-reduzierende Ma.nahmen unabhängig von der Einnahmensituation eines Gebäudes zu forcieren. Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Mindestalter der Gebäude für eine förderfähige Heizungsumstellung. Früher mussten Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Diese Altersgrenze wurde jetzt aufgehoben, sodass auch neuere Gebäude für Förderungen qualifiziert sind, wenn sie auf erneuerbare Energien umstellen. Dies gilt ebenfalls für Sonnenschutzmaßnahmen, die nun unabhängig vom Gebäudealter gefördert werden können. Zusätzlich wurden die Anforderungen für die Förderung von Wärmepumpen gelockert. Früher war eine Vorlauftemperatur von maximal 40 Grad Celsius eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Diese strenge Regel wurde nun für die Sanierung gelockert, sodass auch höhere Temperaturen zugelassen sind, sofern die Effizienz der Wärmepumpe nachgewiesen wird. Diese Anpassung ist besonders vorteilhaft für ältere Gebäude, die die vorherige Anforderung oft nicht erfüllen konnten.

Bisher haben wir über Maßnahmen gesprochen, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits existierten. Gibt es auch neue Anreize, die der Gesetzgeber eingeführt hat?
Auf jeden Fall. Die Einführung von Förderungen für vorbereitende Maßnahmen ist neu dazu gekommen. Dadurch kann zum Beispiel eine Zentralisierung der Heizungsanlage gefördert werden, auch wenn die Umstellung auf Fernwärme oder eine andere alternative Energiequelle erst später erfolgt. Das bietet insbesondere in Gebieten, die noch nicht von der Fernwärme erschlossen sind, große Vorteile.

Die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung wird von Expert:innen als großer Erfolg gewertet. Fehlt Ihnen persönlich etwas darin?
Eine Sache, die ich mir noch wünschen würde, ist die Unterstützung für den Übergang vom Sanierungskonzept zur tatsächlichen Umsetzung. Es gibt zwar bereits eine Förderung für die Erstellung eines Sanierungskonzepts, unabhängig davon, ob das Gebäude später tatsächlich saniert wird - das ist auch ein guter erster Schritt der durch die neue Verordnung verbessert wurde. Jetzt wird das Konzept als eigenständige Leistung betrachtet und einer späteren Sanierung nicht angerechnet. Was jedoch mir fehlt, ist die Unterstützung in der Phase zwischen Konzept und Umsetzung, insbesondere um die Bewohner:innen – vor allem Wohnungseigentümer:innen – zur aktiven Beteiligung zu motivieren. Hier wäre eine Förderung für die Moderation von Versammlungen und die soziale Begleitung sehr hilfreich. Leider sind die Kosten für solche Unterstützungsmaßnahmen derzeit schwer unterzubringen. Zwar gibt es Pilotprojekte und Forschungsprogramme, die hier ansetzen, aber es wäre wünschenswert, wenn solche Maßnahmen auch in den regulären Förderalltag integriert werden könnten, um die Umsetzung von Projekten zu erleichtern.

Sie haben jetzt mehrere Maßnahmen vorgestellt. Werden diese bereits angenommen? Merken Sie eine gesteigerte Inanspruchnahme?
Absolut. Die Anträge auf Förderungen sind im Vergleich zum letzten Jahr um etwa 30-40 Prozent gestiegen. Das zeigt deutlich, dass das Interesse an diesen neuen Möglichkeiten zunimmt, vor allem im Bereich der energetischen Sanierung. Besonders der Wegfall alter Hürden und die Erweiterung der förderbaren Maßnahmen tragen dazu bei, dass mehr Eigentümer:innen bereit sind, in die Modernisierung und Dekarbonisierung ihrer Gebäude zu investieren.

Was würden Sie sagen, ist die Hauptmotivation der Eigentümer:innen, solche Sanierungen durchzuführen – finanzielle Anreize oder der Nachhaltigkeitsgedanke?
Bei Zinshauseigentümern steht oft die Wertsicherung des Gebäudes im Vordergrund. Doch wir merken zunehmend, dass finanzielle Anreize und Nachhaltigkeitsüberlegungen zusammenwachsen. Viele erkennen, dass nachhaltige Investitionen auch den zukünftigen Wert des Gebäudes sichern. Es gibt ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass Nachhaltigkeit und langfristige Wertsteigerung Hand in Hand gehen.

Abschließend: Welche Empfehlung würden Sie Eigentümer:innen mitgeben, die eine Sanierung planen?
Um das Förderangebot optimal ausnutzen zu können, ist es wichtig sich rechtzeitig zu informieren welche Bedingungen und Abläufe dafür erforderlich sind. Darum bieten wir mit der Hauskunft ein kostenloses Beratungsservice an, das die Betroffenen am Beginn der Sanierungsreise hin zum klimafitten Gebäude bestmöglich unterstützt.

MORGEN bei Ihnen in der Post

Die aktuelle Ausgabe unseres jährlich erscheinenden Magazins zeigt, wie wichtig es ist, Bestehendes zu hinterfragen und die Zukunft mutig anzugehen. Auf 32 Seiten beschäftigen wir uns mit den Einflüssen neuer Technologien, veränderten Lebensstilen, Nachhaltigkeit und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Immobilienbranche prägen.
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