Gewinnfreibetrag vs Bauherrenmodell: Steuerliche Vorteile nützen
Der Gewinnfreibetrag wurde im Jahr 2010 im Rahmen einer Steuerreform in Österreich eingeführt. Der Hauptgrund war, eine Gleichstellung zwischen Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen herzustellen. Während Arbeitnehmer:innen von der steuerlichen Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts profitieren, hatten Selbstständige und Unternehmer:innen keine vergleichbare Entlastung. Das Ziel des Gewinnfreibetrags war es, diese Ungleichheit auszugleichen und gleichzeitig einen Anreiz für Investitionen zu schaffen.
Die wichtigsten Ziele des Gewinnfreibetrags:
Steuerliche Gleichstellung: Schaffung eines Ausgleichs für die Begünstigungen von Arbeitnehmer:innen.
Förderung von Investitionen: Anreiz für Unternehmen, Gewinne in wertschöpfende Projekte und nachhaltige Wirtschaftsgüter zu investieren.
Senkung der Steuerlast: Unterstützung von Unternehmer:innen und Selbstständigen, finanziellen Spielraum zu gewinnen und langfristig zu wachsen.
Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ermöglicht es, einen Teil des Gewinns steuerfrei zu stellen. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Grundfreibetrag: Für Gewinne bis zu 33.000 Euro steht ein Freibetrag von 15 % des Gewinns zu, maximal 4.950 Euro. Dieser Freibetrag wird automatisch berücksichtigt und erfordert keine Investitionen.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Gewinne über 33.000 Euro kann ein zusätzlicher Freibetrag geltend gemacht werden, wenn der Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Für Für die ersten 175.000 Euro des Gewinns beträgt der Freibetrag 13 %, für die nächsten 175.000 Euro 7 % und für weitere 230.000 Euro 4,5 %. Insgesamt kann der Gewinnfreibetrag maximal 45.950 Euro pro Jahr betragen.
Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zur Verfügung. Dazu zählen Einkünfte aus:
Gewerbebetrieb
Selbstständiger Arbeit
Land- und Forstwirtschaft
Auch Gesellschafter:innen von Personengesellschaften (z. B. OG, KG) können den Gewinnfreibetrag entsprechend ihrer Gewinnbeteiligung nutzen. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sind hingegen ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag?
Um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nutzen, müssen Investitionen in begünstigtes Anlagevermögen erfolgen. Dazu zählen:
Neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren.
Bestimmte Wertpapiere, die für Pensionsrückstellungen geeignet sind.
Nicht begünstigt sind:
Personenkraftwagen und Kombis (außer bestimmte Ausnahmen wie Elektroautos).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 Euro.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter
Wie wir der Gewinnfreibetrag geltend gemacht?
Der Grundfreibetrag wird automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres beantragt werden.
Wird das begünstigte Anlagevermögen vor Ablauf von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden, kommt es zu einer Nachversteuerung.
Bauherrenmodelle als nachhaltige Alternative
Eine besonders interessante Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nutzen, sind Bauherrenmodelle. Dabei investieren mehrere Personen gemeinschaftlich in die Sanierung oder den Neubau von Immobilien.
Vorteile von Bauherrenmodellen:
Nachhaltige Investitionen in Wohnraum
Steuerliche Optimierung durch Kombination von Abschreibungen und Förderungen
Langfristige Renditen durch Mieteinnahmen
Betraglich unbegrenzt steuerlich wirksame Investition
Fazit:
Der Gewinnfreibetrag ist eine wertvolle Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren und Investitionen zu fördern.